55. Episode: Das Gebäudeenergiegesetz

Shownotes

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist eine gesetzliche Neuerung, die am 8. September 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde und ab dem 1.1.2024 in Kraft trat. Es vereint die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem umfassenden Gesetz. Das Ziel des GEG ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das GEG legt unter anderem Anforderungen an den energetischen Standard von Neubauten und Bestandsgebäuden fest. Es definiert Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust von Gebäuden. Zudem regelt das Gesetz die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten.

Ein wichtiger Bestandteil des GEG ist die Einführung des sogenannten "Niedrigstenergiegebäudes". Dieser Standard soll sicherstellen, dass Neubauten einen besonders geringen Energiebedarf aufweisen und somit einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten. Zudem werden Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik geschaffen.

Das GEG betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsgebäude. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, innerhalb derer energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Hierbei wird besonders auf die Verbesserung der Gebäudehülle und den Austausch veralteter Heizungsanlagen geachtet.

Insgesamt ist das Gebäudeenergiegesetz ein Schritt hin zu energieeffizienteren und klimafreundlicheren Gebäuden in Deutschland. Es schafft klare Vorgaben und Anreize für Bauherren, Energieeinsparpotenziale zu nutzen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Durch die Umsetzung des GEG können sowohl die CO2-Emissionen als auch die Energiekosten langfristig gesenkt werden.

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