41. Episode: Tipps für den Abschluss eines Gewerbemietvertrages
Shownotes
Schauen Sie auch so gerne die Sendung „Die Höhle der Löwen“? Ich finde das immer spannend zu sehen, mit welchen (zum Teil klasse Ideen), die Gründer/Innen versuchen, einen „Löwen/Löwin“ für ihr Vorhaben zu begeistern.
Sehr häufig sind die Gründer/Innen noch in einer Phase, in der sie ihr neues Business noch von zu Hause oder eben aus der berühmten Garage heraus betreiben. Schnell soll aber eine räumliche Veränderung herbeigeführt werden.
Doch manch einer der jungen Start-up Unternehmer/Innen weiß wenig bis gar nichts über das Gewerbemietrecht oder versucht, das entsprechende Know-How aus dem Wohnungsmietvertrag auf eine gewerbliche Anmietung anzuwenden.
**Eins vorweg: **natürlich gibt es Punkte, die sich bei einem Gewerbemietvertrag mit dem eines Wohnungsmietvertrags decken. Doch einiges ist wesentlich offener gestaltet bzw. frei verhandelbarer. Und wer schreibt - bleibt! Mündliche Absprachen sind später schwer oder sogar gar nicht zu beweisen.
Grundsätzlich sollte man sich den Unterschied klar machen: bei einem Wohnungsmietvertrag liegt die Annahme zu Grunde, dass eine finanziell stärkere Partei (Vermieter/In) einem/einer Mieter/In eine Wohnung (das soziale Gut) entgeltlich zur Verfügung stellt. Die "schwächere" Mietpartei genießt daher besonderen Schutz.
Bei dem Gewerbemietvertrag ist die Basis die kommerzielle Nutzung einer Fläche zum Zwecke des Geldverdienens. Vermieter und Mieter sollten sich als „Businesspartner“ verstehen: der eine möchte eine gute Miete erzielen, der andere durch die Räume entsprechend Umsatz generieren. Je besser diese beiden Punkte miteinander verknüpft sind, umso erfolgreicher gestaltet sich ein Mietverhältnis für beide Seiten.
Diese unterschiedlichen Grundannahmen prägen die Ausgestaltung eines Vertrages. In der gewerblichen Vermietung lassen sich die Vertragsinhalte wesentlich liberaler verhandeln.
**Mein Tipp: ** Sind Vertragswerke zu komplex, lassen Sie sich juristisch beraten. Bedenken Sie, dass es mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden ist, sich vertraglich auf eine Fläche zu binden (Hinterlegung Kaution, Einrichtung der Fläche, Umzugskosten, evtl. Verkabelungen, Druckerzeugnisse mit neuer Anschrift etc.).
Sie können in Ihrem Metier sehr gut sein, aber alles kann man nicht wissen und von daher nehmen Sie bei Unsicherheit juristische Hilfe in Anspruch. Gerade bei Neu-Gründern habe ich öfters eine gewisse Sorglosigkeit diesen Themen gegenüber beobachtet. In der ganzen „Gründungseuphorie“ fallen solche Gedanken gerne hinten runter.
Ganz wichtig: Klären Sie ab, wer Ihr Vermieter/In ist und an wenn Sie die Miete zahlen.
Mietumfang klären:
Klären Sie ab, welche Räume Sie angemietet haben und welche Sie auch mitnutzen dürfen und ob für diese Mitbenutzung Kosten anfallen, wie z.B. Reinigungskosten von Foyers und Aufenthaltsräumen.
Mietepreis und Höhe:
Der Mietpreis kann bei gewerblichen Vermietungen frei gestaltet werden und orientiert sich an der Ortsüblichkeit. Es gibt Preisspiegel, die z.B. von der IHK oder auch vom IVD (Immobilien Verband Deutschland) erstellt werden, die diese Ortsüblichkeit wiedergeben.
Betriebskosten:
Auch da sind in der gewerblichen Vermietung die Umlegmöglichkeiten freier gestaltet. Mein Tipp: schauen Sie sich genau an, wie eine Abrechnung ihres zukünftigen Vermieters aussehen wird. Häufig sind in gewerblichen Immobilien Service-Leistungen enthalten bzw. zahlt man anteilig an Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden wie Foyers, Lounges oder auch gemeinsame WC-Anlagen. Diese Bereiche müssen gereinigt und entsprechend gepflegt werden. Unter Umständen können Nebenkosten in großen Gewerbeimmobilien höher ausfallen und dieses sollten Sie einplanen. Auch können Verwaltungskosten anfallen, die in der Wohnungsvermietung nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Sie sehen, Gewerbemietverträge sind in ihrer Ausgestaltung umfangreicher zu fassen, da die Inhalte richtig verhandelt werden sollten. Durch die Vertragsfreiheit sind aber auch größere Spielräume, die man entsprechend für beide Seiten nutzen kann und sollte. Ein Vertragswerk zu schaffen, dass für beide Seiten eine guten Basis schaffen, um miteinander geschäftlichen Erfolg zu haben, ist die große Aufgabe.
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